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Wirtschaftsgemeinschaft GOLDRING

Beschreibung und Aufnahmebedingungen

Die wirtschaftliche Situation in Deutschland verschärft sich zusehends. Geld­mangel, Armut und Not kennzeichnen die Lage. 10 % der Deutschen leben unter der Armutsgrenze. Die Hilflosigkeit der Politiker ist nicht zu übersehen. Es liegt nicht etwa an mangelnder Leistungsfähigkeit der Wirtschaft, die Leistungsgrenze ist längst nicht erreicht. Die Ursache der Misere sind schwerwiegende Fehler im Geldsystem.

Es bilden sich mehr und mehr in Deutschland und auch in anderen Ländern Tauschringe, um die wirtschaftlichen Probleme des Einzelnen, die das etablierte Wirtschafts- und Geldsystem uns zwangsläufig auferlegt, etwas zu mildern.

Der GOLDRING ist eine Wirtschaftsgemeinschaft, in der, ebenfalls wie in Tauschringen, Wirtschaftsleistungen (Waren oder Dienstleistungen) erbracht und in Anspruch genommen werden können. Es ist aber keine Bedingung, daß jedes Mitglied Leistungen erbringt. Der GOLDRING kann auch eine Quote von Mitgliedern mittragen, die selbst keine Leistung erbringen und trotzdem Leistungen anderer Goldringmitglieder in Anspruch nehmen können - ja, er ist geradezu darauf angewiesen.

Der GOLDRING schert aus der €-Währung aus und geht in die Goldwährung über. Gold wird von jedem als Wert anerkannt, es schafft somit den wirtschaftlichen Kontakt zu jeder anderen Währung, also auch zum €.

Das Wirtschaftssystem ist auf ein physisches Umlaufmittel (Zahlungsmittel) angewiesen. Diese Funktion hat im GOLDRING Barrengold.

Jedes Mitglied entbehrt beim Beitritt einen kleinen Teil seiner €-Währung und wechselt diesen in Gold um.

Für jedes Mitglied werden zwei Konten geführt.

1. Guthaben-Konto (nicht überziehbar)

2. Kredit-Konto (überziehbar, weder Soll- noch Habenzinsen)

Beide Konten werden in [Gramm Gold] geführt und auf einem Kontoauszug ausgewiesen.

Guthaben-Konto:

Das Guthaben-Konto ist zu handhaben wie das Girokonto bei einer Bank. Die beim Beitritt eingezahlte Goldmenge wird diesem Konto gutgeschrieben. Es können Ein- und Auszahlungen vorgenommen werden. Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr können Goldring-Schecks verwendet werden.
Dieses Konto ist auch als Sparkonto geeignet. Es kann auch über lange Zeit, z.B. für eine zusätzliche Altersvorsorge, etwas angespart werden.

Jedem Mitglied wird jeden zweiten Montag das Bürgergold (BG) (Bürgergeld) gutgeschrieben. Das BG ermöglicht den Goldringmitgliedern, die keine Leistung erbringen, zwar in geringerem Maß als Leistende, ebenfalls Leistungen von anderen Goldringmitgliedern in Anspruch zu nehmen.

Kredit-Konto:

Reicht das Guthaben auf dem Guthaben-Konto für die Inanspruchnahme einer Leistung nicht aus, so kann Kredit in Anspruch genommen werden. Das Kreditersuchen ist nicht an die GOLDRING-Buchungsstelle zu richten, sondern an den Leistungserbringer. Das kann ungefähr so ablaufen:

Eva steht ein Umzug bevor, sie brauchte dafür einen Helfer.

Eva fragt Max: „Würdest Du mir beim Umzug helfen? Mein Kontostand reicht aber dafür nicht aus. Würdest Du es trotzdem tun? Ich zahle es später.“

Beide handeln einen Preis (in Gold) aus. Max willigt ein und hilft Eva beim Umzug - er hat dem Kreditersuchen stattgegeben.

Eva stellt einen »Kredit-Scheck« mit dem ausgehandelten Betrag aus und gibt diesen an Max.

Max reicht diesen »Kredit-Scheck« ein.

Die GOLDRING-Buchungsstelle belastet Evas Kredit-Konto mit diesem Betrag und bucht den gleichen Betrag zugunsten von Max auf dessen Kredit-Konto.

Die Schuld auf dem Kredit-Konto stellt für Eva eine moralische Verpflichtung dar, ihre Schulden zu tilgen. Sie soll aber keine erdrückende Last sein, auch wenn sie nicht in der Lage sein sollte, die Schuld zu tilgen.

Die Forderung von Max soll nicht einklagbar sein. Ob Max seine Leistung letztlich vergütet bekommt, hängt von dem guten Willen und den Möglichkeiten Evas ab, ihre Schuld zu tilgen. Beim Ausscheiden Evas aus dem GOLDRING oder bei ihrem Tod erlischt ihre Schuld und damit auch der Anspruch Maxens.

Hätte z.B. Eva keine Skrupel oder auch nicht die Möglichkeit, ihre Schuld zu tilgen, würde Max letztlich leer ausgehen, er hätte für sie umsonst gearbeitet. Das könnte für Eva aber zum Nachteil werden, wenn sie mal wieder etwas brauchte, wofür das Guthaben auf dem Guthaben-Konto nicht ausreicht. Sie müßte sich dann offenbaren und dann würde der neue Anbieter womöglich ablehnen.

Könnte sie aber dem neuen Anbieter anhand ihres Kontos zeigen, daß sie alte Schulden getilgt hat, so würde der neue Anbieter sicherlich die neue Leistung erbringen - wieder Kredit gewähren.

Wenn Eva ihre alte Schuld nicht getilgt hätte, weil es für sie eine unzumutbare Härte bedeutet hätte, könnte der neue Anbieter möglicherweise Verständnis aufbringen und die erneut geforderte Leistung trotzdem erbringen.

Eva werden für den negativen Bestand auf dem Kredit-Konto keine Zinsen berechnet, ebenso erhält Max für sein Guthaben auf dem Kredit-Konto keine Zinsen vergütet.

Mit einem Kredit-Guthaben, das man einem Dritten durch Vorlage des Kontos nachweisen kann, ist man selbst kreditwürdig, es ist quasi eine ergänzende - eine Komplementärwährung.

Die Tilgung:

Eva beauftragt die GOLDRING-Buchungsstelle, von ihrem Guthaben-Konto regelmäßig oder auch unregelmäßig (nach ihren Möglichkeiten), Beträge auf ihr eigenes Kredit-Konto umzubuchen.

Im gleichen Zug bucht die GOLDRING-Buchungsstelle automatisch den gleichen Betrag vom Kredit-Konto des Max auf dessen Guthaben-Konto um. Damit ist das Guthaben für Max verbindlich.

Aufnahmebedingungen

Mitglied werden können Personen jeden Alters. Für Kinder unter 16 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Für die Aufnahme in den GOLDRING (Eröffnung eines Kontos) ist einmalig die Mindestmenge (siehe Daten ganz unten) als Startkapital einzuzahlen.
Für Aufwendungen in der Landeswährung, wie Portokosten u. A., die noch in € bezahlt werden müssen, ist ein Jahresbeitrag (siehe Daten ganz unten) zu entrichten. Der Betrag ist mit dem Eintritt fällig und weiterhin jedes Jahr der Mitgliedschaft zum 15. des Monats, in dem der Beitritt erfolgte. Wird der Folgebeitrag nicht entrichtet, so erlischt die Mitgliedschaft und damit das Konto. Eine Kündigung ist dafür nicht nötig.

Goldbarren können bei einer Bank gekauft werden (kleinster Barren = 5g). Da die Mindestmenge kleiner als die verfügbaren Barren ist, biete ich persönlich einen Anteil eines Goldbarrens gegen € zum Tagespreis an.

Kontoführungsgebühren oder Abgaben für die Führung des GOLDRING (interne Steuern) werden nicht erhoben.

Aus der Mitgliedschaft entsteht keine Verpflichtung Wirtschaftsleistungen anzubieten - auch keine Verpflichtung die angebotenen Leistungen auch erbringen zu müssen. Auch passive Mitglieder können in begrenztem Maß fortlaufend Leistungen in Anspruch nehmen. Die Preise [in g Gold] sind frei handelbar. Als erster Anhaltspunkt kann der Goldpreis in € herangezogen werden. Als Faustformel zur Umrechnung gilt:

Preis [g Gold] = Preis [€] : 19 €/g

Es muß sich aber keineswegs daran gehalten werden. Es gelten die Regeln der freien Wirtschaft.

Die Annahme von Goldbarren:

Goldbarren (Reinheit 999,9) werden in jeder Menge entgegengenommen. Der Betrag [Gramm] wird dem Guthaben-Konto gutgeschrieben, er ist somit zinswirksam. Ein höherer Kontostand ermöglicht die Inanspruchnahme von mehr Leistungen oder ggf. die Tilgung von Kreditschulden.

Die Ausgabe von Goldbarren:

Das Guthaben auf dem Guthaben-Konto repräsentiert für den Kontoinhaber eine Anwartschaft auf Leistungen von anderen Goldringmitgliedern.
Bei Langzeitsparen sind das womöglich Menschen, die derzeit noch gar nicht geboren sind (Generationenvertrag). Das setzt natürlich voraus, daß es nach einer so langen Zeit den Goldring noch gibt.

Grundsätzlich kann jedes Mitglied sich sein Goldguthaben in Goldbarren auszahlen lassen.

Goldbarren könnten als Zahlungsmittel verwendet werden. Es empfiehlt sich aber Goldbarren nicht im Portemonnaie herumzutragen, sie würden dann womöglich verbogen oder beschädigt und an Wert verlieren. Außerdem sind sie als Zahlungsmittel zu wertvoll (nicht fein genug gestückelt). Die kleinsten Stücke sind derzeit 5g. Kleinere Beträge werden nicht ausgezahlt, Goldbarren werden nicht geteilt.

Es besteht kein Anspruch darauf, Goldbarren in jeder Menge vom Konto abzuheben, auch wenn das Konto diesen Betrag ausweist. Das ergibt sich ganz einfach daraus, daß das Gold bei seiner Zirkulation Goldguthaben hinterläßt. Durch immer wiederkehrende Zyklen können sich Guthaben akkumulieren, die größer sind als die gesamte Goldmenge. Es kann mit einem Mal maximal nur so viel Gold ausgegeben werden, wie die GOLDRING-Buchungsstelle gerade hat.

Auch im etablierten Geldsystem ist die Auszahlung von Bargeld begrenzt. Nur spürt der Durchschnitts-Bankkunde diese Grenze nicht, weil soviel Bargeld, wie der Durchschnittsbürger gerade braucht, meistens die Bank bevorratet. Solange die Mitgliederzahl im GOLDRING noch klein ist, kann es durchaus vorkommen, daß die Auszahlung größerer Mengen Gold verweigert wird.

Fließt das ausgegebene Gold auf anderem Wege der GOLDRING-Buchungsstelle wieder zu, so kann es dann erneut ausgegeben werden. Auf diese Weise können auch große Guthabensbeträge wieder in Gold ausbezahlt werden.

Aufgrund eines positiven Kredit-Konto-Standes wird kein Gold ausgegeben.

Vermittlung von Wirtschaftsgütern

Der GOLDRING versucht die angebotenen Leistungen mit der Nachfrage zu vermitteln. Um Leistungen vermitteln zu können, benötigt der GOLDRING das Einverständnis der Mitglieder, persönliche Daten weiterzugeben. Mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag gibt das Mitglied das Einverständnis dazu. Der GOLDRING ist nicht verpflichtet für Angebote zu werben.

Nicht veröffentlicht werden: Geburtsname (bei Frauen), Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf (nach Ausbildung), ausgeübte Tätigkeit.

Jedes Mitglied ist für die Qualität der erbrachten Leistung selbst verantwortlich. Der GOLDRING übernimmt für mangelhafte Leistungen keine Haftung.

Eine regionale Grenze für den Goldring gibt es nicht.

Ende der Mitgliedschaft

Der Austritt ist jederzeit möglich, das Konto wird dann gelöscht, das Restguthaben verfällt. Durch die Austrittserklärung fallen keine Kosten an.

Da aber während des Jahres, für das der Jahresbeitrag bereits entrichtet ist, keinerlei Verpflichtungen bestehen und der Kontostand durch das Bürgergold wächst, besteht normalerweise kein Grund den Austritt innerhalb dieser Zeit zu erklären.

Um das Restguthaben nicht verfallen zu lassen kann noch vor dem Ende der Mitgliedschaft Wirtschaftsleistung dafür in Anspruch genommen werden. Auch kann Gold ausgegeben werden, vorausgesetzt der Kontostand ist > 5g. Goldguthaben werden nicht in Landeswährung oder anderen Währungen ausbezahlt.

Hat sich ein Mitglied zu einem weiteren Jahr der Mitgliedschaft entschlossen und den fälligen Jahresbeitrag fristgerecht bezahlt, so wird das Konto weitergeführt.

Ist der Jahresbeitrag bis zum Fälligkeitstag nicht eingegangen, endet die Mitgliedschaft. Das Konto wird geschlossen, das nicht in Anspruch genommene Guthaben verfällt.

Damit der Fälligkeitstermin nicht versehentlich übergangen wird, ergeht ca. 1 Monat vorher ein Erinnerungsschreiben an das Mitglied."

Günter Koch,
Pirckheimerweg 4,
91058 Erlangen.

Tel.: 09131-771532;
E-mail: goldring[at]t-online[dot]de

Daten: Stand Oktober 2008

Belastungen:
Mindesteinzahlung beim Beitritt: 0,7g Gold
(derzeit 17 €)
Jahresbeitrag:............................11,00 €

Vergütungen:
Bürgergeld..................................0,12 g/Monat
Haben-Zins.................................0,1 %/Monat
Sollzins......................................0,0 %




Aufnahmeantrag


 
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